Homo-Ehe gestärkt
Homosexueller gewinnt gegen Hamburg vor Europa-Gericht
Jürgen R., Angestellter der Stadt Hamburg, klagte wegen Diskriminierung, weil ihm die günstigere Steuerklasse verwehrt worden war.
Homosexuelle Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft können künftig die gleichen Zusatzversorgungssansprüche haben wie Verheiratete. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union hervor.
Foto: Getty Images




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