Wer stoppt den falschen Heilpraktiker?
Betrug: Pfleger auf Abwegen. "Homotoxikologe" Stefan Andreas Görlitz ist wegen Betruges verurteilt. Der Harburger Rundschau sagte er, warum er trotz Verbots weitermachen will.
Tostedt/Winsen/Asendorf. Wenn Rolf Capellmann (45) an seinen ehemaligen Geschäftspartner Stefan Andreas Görlitz (48) denkt, wird er mürrisch. "Es gibt viele Mitarbeiter, denen er noch Geld schuldet", sagt der Inhaber des Asendorfer Hotels "Zur Heidschnucke". Es sind keine schönen Worte, die Rolf Capellmann für Stefan Andreas Görlitz findet. Görlitz war mit Brigitte R. Pächter im Hotel und betrieb die "Thalasso Medi-Therme", die Massagen, Kosmetik und Beratung anbot. Bis zu 15 Leute hatte der Betrieb teilweise beschäftigt. "Die Personalkosten waren einfach utopisch", sagt Rolf Capellmann.
Im Frühjahr 2003 meldete die "Thalasso Medi-Therme", die auf den Namen von Brigitte R. lief - "obwohl Herr Görlitz das große Wort geschwungen hat" (Rolf Capellmann) -, Insolvenz an. Görlitz übernahm die Therme auf eigenen Namen und betrieb sie bis Dezember 2003. Dann wollte er keine Pacht mehr zahlen und ging ins Hotel Niedersachsen nach Jesteburg. Im Frühjahr 2004 meldete er dort Insolvenz an. Aufsehen erregte Görlitz durch zwei Prozesse vor dem Amtsgericht Winsen. Im ersten Urteil vom 30. Juli 2003 wurde er wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt, die er annahm. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß er im Hotel Behandlungen durchgeführt hatte, die nur ein Arzt oder Heilpraktiker hätte durchführen dürfen. Der Verurteilte war aber lediglich Krankenpfleger. So hatte er einer Patientin Spritzen verabreicht. Einem krebskranken Patienten gegenüber hatte er sich als "Dozent für antihomotoxische Medizin" ausgegeben und verwendete diesen Titel auf Briefbögen. Er stellte Rezepte aus, auf denen er sich "Privatdozent" nannte.
Am 15. November 2005 nun das zweite Urteil vorm Amtsgericht Winsen: neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 300 Euro Geldauflage. Begründung: Der Verurteilte führte an neun Personen Fußreflexzonenmassagen durch und nahm einer Person Blut ab - was nur ein Arzt tun darf. Stefan Andreas Görlitz ist mittlerweile mit seiner Lebenspartnerin Kerstin (36) und zwei Katern in eine Wohnung in Tostedt gezogen. Einige Umzugskartons stehen noch in den Räumen; Sohn Lennart-Anselm ist zur Welt gekommen. Im Gespräch mit der Harburger Rundschau stellt sich der 48jährige als "selbständiger Homotoxikologe" vor. Auf die Frage nach seinem Beruf sagt der Mann mit dem silbernen Schutzamulett ("das ist ein Atlantiskreuz"): "Ich habe viele Berufe: Krankenpfleger, OP-Pfleger, Bademeister, Masseur, acht Jahre Sanitätsdienst bei der Bundeswehr, Verwaltungsfachangestellter, Personalfachkraft und EDV-Fachkraft." Sein aktuelles Auskommen erziele er als "Homotoxikologe". Aber er habe Großes vor: Gemeinsam mit einer "Investorengruppe" wolle er unter dem Label "Thalasso Medi-Therme" an "mehreren Orten" im Bereich "Erholung, Gesundheit und Kosmetik durchstarten.
Gegen das zweite Urteil hat Görlitz Berufung eingelegt. Das Heilpraktikergesetz stamme aus dem Jahr 1938 und sei vom alliierten Besatzungsrecht aufgehoben worden. Zudem habe er keine "Fußreflexzonen-Massagen" angeboten, sondern "nach eigener Methode reflexodermale Fußmassagen".
Und noch etwas behauptet Stefan Andreas Görlitz: "Da ich Angehöriger des Zweiten Deutschen Reiches und deswegen kein Staatsbürger der organisierten Fremdherrschaft der Bundesrepublik Deutschland bin, ist das Amtsgericht Winsen für mich gar nicht zuständig." Laut Görlitz sei 1990 keine Verfassung erarbeitet worden, "bis zum 8. Mai 2005 galt weiter alliiertes Besatzungsrecht auf Grundlage der Haager Landkriegsordnung."
Zuständig für ihn sei "das Oberreichsgericht in Clausthal-Zellerfeld"; das dortige "Staatsangehörigenschutzamt des 2. Deutschen Reiches, Dezernat des Inneren", habe ihm einen "Schutzbrief für Staatsangehörige des Deutschen Reiches" ausgestellt, welcher besage, "daß ich Angehöriger des nicht untergegangenen 2. Deutschen Reiches bin". Somit sei "die einzige gültige Verfassung die Verfassung der Weimarer Republik von 1919".
"Ich kenne kein Oberreichsgericht in Clausthal-Zellerfeld", sagt Winsens Amtsgerichts-Direktor Albert Paulisch (54). Er selbst habe auch schon einmal von "Bürgern des 2. Deutschen Reiches" im Internet gelesen. Der Grund von Paulischs damaliger Online-Recherche: Er wollte einen Aufsatz schreiben - Thema: "Das Querulantentum".


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