Buxtehuder Lokale - drei Verstöße gegen das Rauchverbot
BUXTEHUDE. Die Gastwirte in Buxtehude halten sich offenbar bis auf wenige Ausnahmen an das Rauchverbot. Zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben erstmals die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes kontrolliert. Das Ergebnis: drei Verstöße in 36 überprüften Bars, Kneipen und Restaurants. Die drei betroffenen Wirte kamen mit jeweils 30 Euro Verwarngeld davon. Die Raucher wurden nicht belangt.
Beim nächsten Mal werden die Sanktionen schärfer: Das Ordnungsamt kündigte weitere Kontrollen an. Wird dann außerhalb eines separaten Raucherraumes gequalmt, müssen die Wirte mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld rechnen. Auch die Raucher werden dann zur Kasse gebeten. Ordnungsamtsleiter Heinz-Uwe Pieper rechnet nur mit einzelnen Verweigerern und will gelassen reagieren: "Ich gehe davon aus, dass wir etwa vier bis fünf Gaststätten in der Stadt haben, die permanent dagegen verstoßen. Deshalb legen wir keine Kartei an."
In Niedersachsen gilt das Rauchverbot in Gaststätten auch für geschlossene Gesellschaften. Darauf weist das Buxtehuder Ordnungsamt hin. Mehrere Gastwirte in Buxtehude waren irrtümlich der Meinung, dass für geschlossene Gesellschaften eine Ausnahme gelte. In anderen Bundesländern sei das der Fall, so Pieper. Auch die Festzelte bei Schützenfesten müssen rauchfreie Zone sein. Heinz-Uwe Pieper: "Für Raucher muss ein Nebenzelt aufgestellt werden."


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