Kleine und mittlere Betriebe können ab 1. April Anträge stellen. Gemeinden machen mit

Winsen. Ab dem 1. April besteht für Unternehmen im Landkreis Harburg wieder die Möglichkeit, Fördergelder für Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu beantragen. Damit wollen Landkreis, Städte und Gemeinden das erfolgreiche KMU-Förderprogramm des Landkreises fortsetzen. KMU steht für kleine und mittlere Unternehmen. Betriebe und Existenzgründer können beim Landkreis ab sofort eine Förderung beantragen, wenn sie mindestens 30.000 Euro zur Sicherung vorhandener und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze investieren wollen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe der Investition und Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze und beträgt bis zu 45.000 Euro.

„Die KMU-Förderung ist ein sehr effektives Instrument unserer Wirtschaftsförderung. Da die Voraussetzungen dafür in der neuen EU-Förderperiode 2014-2020 leider nicht mehr gegeben sind, haben wir uns gemeinsam mit unseren Städten und Gemeinden entschlossen, das Programm in Eigenregie weiterzuführen – um die Förderlücke zu schließen und unsere Unternehmen bei Investitionen weiterhin zu unterstützen“, erläutert Landrat Rainer Rempe.

Fast 100 Unternehmen wurden in den vergangenen sieben Jahren mit dem KMU-Förderprogramm bei ihren Investitionsvorhaben unterstützt. Durch die geförderten Maßnahmen wurde ein Investitionsvolumen von 50 Millionen Euro ausgelöst, über 1000 Arbeitsplätze wurden gesichert und 360 neue Arbeitsplätze geschaffen, davon allein 64 Ausbildungsplätze. Von dem Förderprogramm sollen auch künftig vor allem die Klein- und Kleinstunternehmen profitieren, für die sich ihre Finanzierungssituation und Kreditwürdigkeit durch den das Eigenkapital stärkenden Charakter des Zuschusses verbessert.

Wichtig: Der Antrag muss vor dem Beginn der Investition gestellt werden.

Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden im Landkreis, die ebenfalls Eigenmittel bereitstellen. Aufgrund des begrenzten Budgets sollen die Anträge nicht mehr im sogenannten „Windhundverfahren“ nach Eingang der Förderanträge bewilligt werden. Stattdessen erfolgt die Vergabe der Fördermittel künftig auf Grundlage eines Scoringsystems, so dass die Qualität des Vorhabens mehr in den Vordergrund rückt.