Zwei Jahre auf Bewährung für Ex-Tiervereinschef
Richterin wirft Poggendorf "pure Geldgier" vor
Der im Fall Poggendorf mögliche Strafrahmen bewegte sich zwischen Geldstrafe und drei Jahren Haft. Trotz der schweren Vergehen habe das Gericht ihn nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilen dürfen. In ihrer mündlichen Urteilsbegründung las die Vorsitzende Richterin dem Angeklagten umso strenger die Leviten.
Foto: dpa




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