Unternehmen stellte 230 Euro nur fürs Abholen eines Autos in Rechnung. Das ist zu viel, urteilte jetzt das Landgericht.

Abgestellt - abgeschleppt - abgezockt: Autofahrer in Hamburg werden immer öfter von privaten Abschleppunternehmen ausgenommen. Das sagt die Verbraucherzentrale Hamburg und wirft den Unternehmen vor, den abgeschleppten Parksündern unverhältnismäßig hohe Kosten in Rechnung zu stellen. Rückendeckung bekommen die Verbraucherschützer jetzt von rechtlicher Seite. Das Landgericht Hamburg hat ein Urteil des Amtsgerichts Altona bestätigt, wonach Abschleppkosten nur in angemessener Höhe geltend gemacht werden dürfen. Laut Urteil (Aktenzeichen 320 S 100/07 und 318c C 22/07) sind das 120 Euro Abschleppkosten und zehn Euro Parkgebühren pro Tag. Die beklagte Firma aus Bahrenfeld hatte jedoch 250 Euro in Rechnung gestellt - 230 Euro fürs Abschleppen und 20 Euro für "Verwahrung und Sicherstellung". "Das ist reine Abzockerei", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Mehr zum Thema

In der Kritik stehen private Abschleppunternehmen, die sich auf das "Entfernen von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen auf Privatgrund" spezialisiert haben. Im Auftrag der Eigentümer (Supermärkte, Arztpraxen, Videotheken etc.) überwachen die Unternehmen die Parkplätze und schleppen bei Verstößen ab - zum Beispiel, wenn die erlaubte Parkzeit überschritten oder die Parkscheibe vergessen wurde. Das Geld kassieren die Abschleppunternehmen direkt von den Fahrzeughaltern. Den Eigentümern der Parklätze entstehen keine Kosten.

Zu den Kunden gehört unter anderem das Einkaufszentrum Niendorf-Nord. Die zuständige Vermögensverwaltung Martin Prignitz hat einem Abschleppunternehmen die Rechte übertragen und überlässt es diesem Unternehmen, welche Fahrzeuge abgeschleppt werden. Es sei ein Wunsch der dort ansässigen Einzelhändler gewesen, ein Abschleppunternehmen zu beauftragen, um Falschparker entfernen zu lassen. "Es gab einfach zu viele Dauerparker", sagt Ishak Ates von der Interessengemeinschaft Niendorf-Nord, der selbst Einzelhändler vor Ort ist.

Viele Kunden sind trotzdem sauer. So wie Marlen Rudolph (55). Sie hatte vergessen, eine Parkscheibe ins Auto zu legen - und es wurde abgeschleppt. "Das war ein dummer Fehler von mir. Aber dass ich deswegen gleich abgeschleppt werde und 250 Euro bezahlen muss, darüber ärgere ich mich schon." Kein Einzelfall: Bei der Verbraucherzentrale sind mehrere Dutzend Beschwerden eingegangen, dem ADAC sind rund 40 Fälle bekannt. Viele wenden sich jedoch gar nicht an den Automobilklub oder die Verbraucherschützer, sondern gehen direkt zum Anwalt. Allein die Kanzlei Rocke Rechtsanwälte vertritt jährlich rund 50 Autofahrern, die von privaten Abschleppunternehmen abgezockt wurden. Die Experten sind sich einig: "Daran, dass die Unternehmen abschleppen dürfen, kann man nichts machen - aber man kann sich gegen die Höhe der Kosten wehren", so Carsten Willms vom ADAC. Denn das, was die privaten Abschleppunternehmen kassierten, sei absolut unangemessen.

Zum Vergleich: Wer in Hamburg von der Polizei an den Haken genommen wird, so wie jährlich rund 34 000 Pkw-Fahrer, zahlt zwar auch rund 250 Euro, aber "nur" ca. 130 Euro fürs Abschleppen. Der Rest setzt sich wie folgt zusammen: 50 Euro Gebühr für den Verwahrplatz, 43 Euro für die "Amtshandlung" vor Ort, 39,50 Euro Gemeinkostenzuschlag. Laut Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen liegt der "branchenübliche Durchschnittswert" sogar nur zwischen 100 bis 130 Euro. "Alles andere ist unseriös", so der Vorsitzende Volker Grandjean.

Das Abschleppunternehmen aus Bahrenfeld wollte sich gegenüber dem Hamburger Abendblatt nicht zu den Vorwürfen äußern. Es verwies jedoch auf ein Gutachten, wonach die erhobenen Gebühren gerechtfertig seien. Vorlegen wollte es dieses allerdings nicht.