Ab 1. Januar 2008 darf in Hamburg weder in Kneipen und Restaurants noch in öffentlichen Gebäuden geraucht werden. Es gab keine Gegenstimme.
Rauchen verboten: Der Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft hat sich gestern auf den Gesetzestext für das "Hamburgische Passivraucherschutzgesetz" verständigt. Danach ist das Rauchen ab dem 1. Januar 2008 verboten:
Ausnahmen für Gaststätten sieht der Gesetzentwurf nur dann vor, wenn "abgeschlossene Räume eingerichtet werden". Diese müssen baulich so wirksam abgetrennt sein, dass "eine Gefährdung anderer durch Passivrauchen ausgeschlossen wird". Außerdem müssen die Raucherräume belüftet und ausdrücklich gekennzeichnet werden. Festzelte, Vereins- und Klubheime eingetragener Vereine, die nicht öffentlich zugänglich sind, sind vom Rauchverbot ausgenommen. Allerdings müssen künftig alle Orte, an denen das Rauchen gestattet ist, deutlich gekennzeichnet werden. Eine vom Hamburger Gastgewerbeverein Dehoga immer wieder geforderte Ausnahmeregelung für sogenannte "Eckkneipen" wird es nicht geben. Allerdings können Heimbewohner in ihren eigenen Zimmern weiterhin rauchen.
Verantwortlich für die Umsetzung des Rauchverbots sind die Leiter der Einrichtungen sowie die Betreiber von Gaststätten und Diskotheken. Verstößt ein Raucher gegen das Gesetz, kann das mit einem Bußgeld von 20 bis 200 Euro geahndet werden. Ein Gastwirt muss bis zu 500 Euro Strafe zahlen.
Die Ausschussmitglieder votierten einstimmig für den CDU-Antrag. Wie der Ausschussvorsitzende Harald Krüger (CDU) mitteilte, soll das Gesetz am 4. Juli in der Bürgerschaft verabschiedet werden und zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
In einer Expertenanhörung im Vorfeld der Abstimmung hatten sich Eckard Laack und Rainer Thomasius vom UKE, Friedrich Wiebel vom "Ärztlichen Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit", sowie Horst Judaschke von der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft nachdrücklich für einen umfassenden Nichtraucherschutz eingesetzt. Reemtsma-Sprecher Manuell Güll und Dehoga-Präsidentin Rose Pauly stimmten weiter gegen eine gesetzliche Regelung.












