Brechmittel-Vergabe war nicht Rechtens
Urteil: Dealer klagte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das gewaltsame Einflößen sei ein Verstoß gegen das Folterverbot. Kommt die Hamburger Praxis jetzt auf den Prüfstand?
Dienstag, 14. Februar 2012, 07:38
Hamburg
Urteil: Dealer klagte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das gewaltsame Einflößen sei ein Verstoß gegen das Folterverbot. Kommt die Hamburger Praxis jetzt auf den Prüfstand?