Recht: Vorstoß des Justizsenators in Sachen Jugendgerichte. Der CDU-Politiker glaubt nicht an die erzieherische Wirkung des Jugendstrafrechts.
Justizsenator Roger Kusch (CDU) wagt sich an das nächste Konfliktfeld seines Arbeitsbereichs heran: Er fordert die Abschaffung des Jugendstrafrechts und der eigenständigen Jugendgerichte. Zuletzt hatte Kusch für die Straffreiheit der Sterbehilfe plädiert - und dafür heftige Kritik auch aus den eigenen Reihen einstecken müssen (siehe Beistück).
In einem Beitrag für die Neue Zeitschrift für Strafrecht, der morgen erscheint, begründet der Senator sein Plädoyer für ein einheitliches Strafrecht für Jugendliche und Erwachsene. Kusch setzt sich besonders kritisch mit dem so genannten Erziehungsgedanken auseinander, der als zentraler Grund für die Besonderheiten des Jugendstrafrechts gilt. Für Kusch gilt als ausgemacht, daß Kriminalität im Jugendalter "meist nicht Indiz für ein erzieherisches Defizit ist, sondern überwiegend entwicklungsbedingte Auffälligkeit". So steht es auch in der Zielsetzung zur letzten Änderung des Jugendgerichtsgesetzes. "Der Erziehungsgedanke bildet weder für das materielle Strafrecht, noch für das Verfahrensrecht eine überzeugende Grundlage", schreibt Kusch. Allein die hohen Rückfallquoten jugendlicher Straftäter sprächen dagegen, daß das Jugendstrafrecht erzieherisch wirke.
Der CDU-Politiker äußert einen Verdacht, warum die Erziehung dennoch eine so prominente Rolle in Jugendgerichtsverfahren spielt. "Bei der besonderen Wahrnehmung jugendlicher Straftäter im Gerichtsverfahren geht es in Wahrheit gar nicht um Erziehung, sondern um möglichste Schonung, um den erforderlichen Schutz des Jugendlichen im Strafverfahren", so Kusch. Der Hinweis auf den Aspekt "Schonung" ist auch als Seitenhieb auf die über viele Jahre als besonders liberal geltende Praxis Hamburger Jugendrichter zu verstehen, mit denen sich Kusch häufig kritisch auseinander gesetzt hat.
Der Senator hält den besonderen Schutz, den das Jugendstrafrecht bietet, weitgehend für entbehrlich. So ist er gegen die Praxis, die Öffentlichkeit von Jugendstrafverfahren auszuschließen. Kusch plädiert für Transparenz: "Die Öffentlichkeit sollte die ausgesprochene Strafe und ihr Zustandekommen als solche wahrnehmen können, dem Straftäter wird dadurch zudem klargemacht, daß er sich außerhalb der Rechtsgemeinschaft stellt und daß diese sein Verhalten ggf. unter unmittelbarer Anteilnahme mißbilligt."
Die besondere Kategorie der Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) will der Senator abschaffen, weil in dieser Altersgruppe das Jugendstrafrecht sehr häufig auch "in Fällen schwerer und schwerster Delikte" angewendet werde. Hier sei aber gerade eine "strikte Reaktion" gefordert. "Zweitens dürfte es auch einen 18- bis 20jährigen nicht überfordern, sich über das Unrecht eines Raubs oder einer Erpressung klar zu werden und sich normgemäß zu verhalten." Wer volljährig sei, müsse grundsätzlich die volle Verantwortung übernehmen.
Kusch plädiert allerdings für Unterschiede beim Strafmaß. "Angesichts der weiten Strafrahmen des Strafgesetzbuchs bietet sich bei Jugendlichen eine pauschale Halbierung der jeweiligen Strafrahmen an", schreibt Kusch in dem Beitrag.











