Verfahren: Auch wenn der Halter weiter klagt, soll der Hund bis zur endgültigen Entscheidung in Süddeutschland bleiben.
Dienstag, 9. Februar 2010, 21:00
Hamburg
Verfahren: Auch wenn der Halter weiter klagt, soll der Hund bis zur endgültigen Entscheidung in Süddeutschland bleiben.
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