"Überheblich und überflüssig" - der Justizsenator kontert Kritik von John Ashcroft an Freilassung Mzoudis.
In der Schlussphase des zweiten Prozesses um die Terroranschläge des 11. September gegen Abdelghani Mzoudi (31) hat sich jetzt erstmals Justizsenator Roger Kusch (CDU) zu Wort gemeldet. Er rügte im Gespräch mit dem Abendblatt die Kritik in Reihen der US-Regierung an der Freilassung Mzoudis aus der Untersuchungshaft. US-Justizminister John Ashcroft hatte sich enttäuscht über Mzoudis Freilassung geäußert.
Hintergrund: Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hatte den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer am 11. Dezember 2003 aufgehoben, weil es eine durch das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelte Zeugenaussage als entlastend wertete. Dabei handelt es sich offenbar um die Aussage des Drahtziehers der Anschläge, Ramzi Binalshibh. Die USA hatten den Zeugen nicht zur Verfügung gestellt. Kusch betonte die Werte der traditionellen, guten deutsch-amerikanischen Freundschaft; diese werde nicht durch Gerichtsentscheidungen berührt. Aber: "Die Äußerungen von Herrn Ashcroft sind ziemlich überflüssig und überheblich." Die OLG-Richter hätten es bei der Mühe, die sie sich gemacht haben, nicht verdient, "so kritisiert zu werden, nur weil Ergebnisse dem einen oder anderen politisch unerwünscht sind." Er wünsche sich, dass sich Regierungen daran hielten, Entscheidungen deutscher Richter nicht zu kommentieren. "Jeder Amerikaner, der sich für Europa interessiert, wird wissen, dass Gerichte in Deutschland unabhängig entscheiden."
Die US-Kritik sei nur vor dem Hintergrund zu verstehen, dass sich Amerika seit den Anschlägen "in einem gereizten Zustand befindet". Kusch: "Wenn ein Angeklagter schwerer Straftaten verdächtig ist, müssen sich deutsche Richter trotz des Umstandes, dass die USA sich im Krieg gegen den Terror befinden, streng an die Rechtsordnung halten." Eigentlich hätten die USA nicht überrascht sein dürfen, dass es zur Mzoudis Freilassung kam, weil sie selbst dem OLG Zeugen vorenthielten. Kusch: "Es gilt: Im Zweifel für den Angeklagten."
Mzoudi ist wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Dass die USA Binalshibh nicht als Zeugen zur Verfügung stellen, wertet Kusch so: "Ich kann das nicht nachvollziehen." Einen Zeugen, der in wesentlicher Weise für belastende oder entlastende Aussagen zur Verfügung stehen könnte, geheim zu halten, könne aus amerikanischer Sicht nachvollziehbar sein, so Kusch. "Aber das bedeutet eben, dass die USA auch damit leben müssen, wenn der Strafprozess nicht so verläuft, wie sie es gern hätten. Wenn Zeugen möglicherweise aus Gründen der Staatsräson nicht zur Verfügung gestellt werden, muss man auch mit den Konsequenzen leben."
Die Bundesanwaltschaft hatte für Mzoudi die Höchststrafe von 15 Jahren Haft gefordert. Die Verteidigung wird am Donnerstag plädieren. Das Urteil wird für den 22. Januar erwartet. Prozessbeobachter erwarten einen Freispruch.











