Streit: Senator will Einstellungsverfahren für Richter ändern. Das Vorschlagsrecht für Neueinstellungen soll jetzt in der Justizbehörde zentralisiert werden.

Justizsenator Roger Kusch (CDU) sucht die Konfrontation mit den vier Präsidenten der Hamburger Obergerichte und Generalstaatsanwältin Angela Uhlig-van Buren. Kusch will das Einstellungsverfahren für Richter, für das die Präsidenten bislang das uneingeschränkte Vorschlagsrecht haben, in seiner Behörde zentralisieren.

Hinter den Kulissen tobt ein erbitterter Streit: Die vier Präsidenten und Uhlig-van Buren haben nach Informationen des Abendblatts gegen die neue Praxis remonstriert. Das heißt: Sie haben so schwerwiegende rechtliche Bedenken, daß sie das neue Verfahren nicht umsetzen wollen. Nun muß Kusch die Regelung per Anweisung durchsetzen. Nach Informationen des Abendblatts hat Wilhelm Rapp, Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, um ein Gespräch in dieser Sache bei Bürgermeister Ole von Beust (CDU) gebeten. Angeblich soll es morgen zu dem Treffen kommen.

Darum geht es: Justizstaatsrat Carsten Lüdemann kündigte gestern an, daß alle Bewerbungen vom 1. Dezember an zentral an die Personalabteilung der Justizbehörde gerichtet werden sollen. Bislang richten Interessenten ihre Bewerbungen je nach Schwerpunkt an die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sowie die Staatsanwaltschaft. In der Behörde wird in Zukunft für jede freie Stelle eine Vorauswahl (Lüdemann sprach von zwei bis drei Bewerbern) getroffen. Die Liste geht an den zuständigen Präsidenten oder die Staatsanwaltschaft. Die Präsidenten wählen einen Kandidaten aus, den der Senator ablehnen kann. Für diesen Fall schlägt der Präsident einen neuen Kandidaten vor. Der Vorgang kann sich mehrfach wiederholen. Das letzte Wort hat der Richterwahlausschuß.

"Wir haben erhebliche rechtliche Bedenken gegen die vorgesehene Änderung des Einstellungsverfahrens", heißt es in einer Erklärung der vier Präsidenten Wilhelm Rapp, Rolf Gestefeld (Oberverwaltungsgericht), Henning Kirsch (Landesarbeitsgericht) und Michael Ruppelt (Landessozialgericht) sowie von Uhlig-van Buren. Um dem Vorschlagsrecht nach den Erfordernissen des Grundgesetzes gerecht zu werden, sei "die volle Kenntnis des gesamten Bewerberfeldes unerläßlich". Bislang lagen alle Akten und die Sichtung aller Bewerbungen bei den Gerichten selbst, ehe der Vorschlag für einen Kandidaten an Kusch ging. Die Präsidenten sind "in großer Sorge", ihre Aufgabe nach der Vorauswahl der Behörde nicht mehr "sachgerecht" erfüllen zu können. Lüdemann bot den Präsidenten gestern an, vorab in der Behörde Einsicht in die Akten zu nehmen.

Kusch und Lüdemann versprechen sich von dem neuen Verfahren mehr Mobilität. "In der dreijährigen Probezeit sollen die Richter mehrere Stationen durchlaufen", sagte Lüdemann. Vorgesehen ist, daß ein angehender Richter zwei unterschiedliche Gerichtsbereiche kennenlernt und auf jeden Fall auch als Staatsanwalt arbeitet. Lüdemann: "Auch Staatsanwälte sollen einmal als Richter gearbeitet haben." Im übrigen hätten fast alle anderen Länder ähnliche Verfahren.

"Das ist ein politischer Eingriff, wie es ihn noch nie gegeben hat. Kusch will die Justiz auf seine Linie trimmen", sagte der GAL-Rechtsexperte Till Steffen. "Kusch konterkariert das Vorschlagsrecht der Präsidenten. Die geplante Vorauswahl der Behörde wird eine unangemessene Filterwirkung haben", sagte SPD-Rechtsexperte Rolf-Dieter Klooß.pum