Die seit 1984 geführte Auseinandersetzung zwischen der Scientology-Organisation und dem Bezirksamt Mitte über die Verbreitung von Informationsbroschüren und Flugblättern ist vorerst beendet. Das Bezirksamt hat seine Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 11.4.1995 (Az: 13 VG 751/93) zurückgezogen. Damals hob das Verwaltungsgericht Bescheide des Bezirksamts gegen die Verteilung von religiösen Schriften der Scientologen auf. "Es gibt inzwischen eine geänderte Auffassung darüber, wann es sich zum Beispiel beim Verteilen von Handzetteln um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung handelt", so Bezirksamtssprecherin Sorina Weiland.ug