Kommentar

Muss man, im Ernst, etwa 14- bis 16-jährige Mädchen, die bei einer Demonstration zwischen die Fronten von Polizei und gewalttätigen Randalierern geraten, gleich in Polizeigewahrsam nehmen und einer hochnotpeinlichen Körpervisite durch Polizistinnen unterziehen? Stattdessen hätte auch ein besonnener Polizeiführer einfach anordnen können: "Schickt die Kinder nach Hause!" Recht und Ordnung und die Sicherheit der Freien und Hansestadt Hamburg wären dadurch, das werden sowohl die Polizei als auch ihr Dienstherr, der Senator und Vizebürgermeister Ronald Barnabas Schill, wissen, kaum in Gefahr gewesen. Zur Demokratie gehört die Demonstrationsfreiheit ebenso wie das Gewaltmonopol des Staates. Auch 14- bis 16-jährige Schülerinnen und Schüler sollten wissen, dass man bei einer Demo im Zweifel Aufforderungen der Polizei Folge zu leisten hat. Das gehört nämlich auch zu den Regeln der Demonstrationsfreiheit - und wenn man das nicht tut, muss man damit leben, was die Gesetze für den Fall vorsehen können. Und wer das noch nicht weiß, sollte nachsitzen und das lernen - bevor er zur nächsten Demo geht. Aber auch dies gilt: Für ein funktionierendes Gemeinwesen reichen die Buchstaben des Gesetzes allein nicht aus. Ermessensspielraum ist auch eine demokratische Vokabel - und Fingerspitzengefühl sowieso.