Klage eines Hamburger Lehrers
Behörden: Kinderporno-Besitzer dürfen nicht mit Kindern arbeiten
Ein Hamburger Lehrer hatte gegen seine Entlassung geklagt - und Recht bekommen. Das Personalamt will jetzt genau prüfen.
Auf einer CD-ROM ist der Schriftzug Kinderpornografie zu sehen (Symbolfoto).
Foto: picture-alliance/ dpa/dpa



Branchenbuch Hamburg
Spargel- und Obsthöfe
EnergieBauZentrum
So kommen Sie voran

Das Rätsel des Tages
Abendblatt auf Facebook
100. Geburtstag
Axel Springer



