Urteil Hamburg
Kinderporno-Urteil: Das bedeutet es für Surfer
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) urteilte, dass auch das bloße Betrachten von Kinderpornos im Internet strafbar ist.
Schon das bloße Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar.
Foto: picture-alliance



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