Urteil gegen Pippi Langstrumpf-Plagiat
„Die doppelte Pippielotta" verboten
Pippi Langstrumpf ist ein Unikat. So sah es auch das Landgericht Hamburg und hat das Buch „Die doppelte Pippielotta" per einstweiliger Verfügung verboten.
Pippi Langstrumpf mit ihren Freunden Thomas und Annika.
Foto: united archives



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