Oberverwaltungsgericht entschied
Größte Terrorfahndung Hamburgs war rechtswidrig
Ein Zeuge hatte ein Gespräch zwischen drei Tschetschenen an einer Bushaltestelle für eine Absprache zu einem Anschlag gehalten - zu Unrecht, wie sich herausstellte.
Polizisten mit
Maschinenpistolen
kontrollieren
ein Auto –
eine Aktion während
der Fahndung
nach den
drei Tschetschenen,
die irrtümlich
für Terroristen
gehalten
worden waren.
Foto: Reuters



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