+++ Eilmeldung +++
Nachrichten des Tages, Fr 03.09.2010
Urteil vor dem Hamburger Landgericht
Sarah Brightman gewinnt Rechtsstreit gegen YouTube
YouTube darf keine urheberrechtlich geschützten Stücke der Sopranistin veröffentlichen. Außerdem erhält Brightman Schadenersatz.
Metropolregion Hamburg

















Mitleid ist nicht angebracht
Wer Sarrazin ins Amt hievte, trägt auch Schuld an der Affäre.