Berlin. Bei der anstehenden Europawahl ist die Briefwahl erlaubt. Wer seine Stimme per Brief abgeben will, muss aber einige Vorgaben beachten.

Am 9. Juni ist Europawahl. Vielen ist das genaue Datum nicht klar, gut möglich also, dass es für den Wahlsonntag bereits andere Pläne gibt oder andere Gründe den Gang zur Urne verhindern. Glücklicherweise ist es auch bei der Europawahl möglich, per Briefwahl und damit etwas flexibler zu wählen. Lesen Sie hier alle wichtigen Informationen zur europäischen Briefwahl.

Europawahl: Wer darf per Briefwahl wählen?

Grundsätzlich darf jeder Wahlberechtigte auch per Briefwahl wählen. Bei der Europawahl sind das in Deutschland in diesem Jahr erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren. Weitere Voraussetzungen, um in Deutschland an der Wahl teilzunehmen, sind eine EU-Staatsbürgerschaft, ein Wohnsitz in Deutschland und – falls keine deutsche Staatsbürgerschaft vorhanden ist – eine Eintragung im Wählerverzeichnis.

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Wann muss ich die Briefwahl beantragen?

Wer per Briefwahl wählen möchte, muss das vor offiziellem Ende der Wahl beantragen. Die Bundeswahlleiterin empfiehlt, den Antrag „so frühzeitig wie möglich“ zu stellen. Spätestmöglicher Zeitpunkt ist regulär der Freitag vor der Wahl, sprich der 7. Juni, bis 18 Uhr. In Ausnahmefällen ist es aber sogar möglich, bis um 15 Uhr am eigentlichen Wahltag einen Antrag auf Briefwahl zu stellen, etwa bei „nachgewiesener plötzlicher Erkrankung“.

Wie beantrage ich die Briefwahl bei der Europawahl?

Um den Wahlschein und den Stimmzettel zu bekommen, den Sie bei der Briefwahl ausfüllen müssen, sollten Sie sich an die Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes wenden. Dort können Sie die Briefwahl schriftlich oder persönlich beantragen, oft geht das auch online. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein entsprechender Vordruck, den Sie ausfüllen und zurücksenden können. Wenn Sie schon Briefwahl beantragen möchten, bevor Sie eine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag folgende Angaben enthält:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift inklusive Ort und Postleitzahl

Kann ich auch aus dem Ausland per Briefwahl wählen?

Grundsätzlich ist es auch möglich, aus dem Ausland zu wählen. Dafür werden die Wahlunterlagen benötigt und der Brief muss entsprechend frankiert werden. Außerdem muss der Brief pünktlich ankommen, spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr. Die Bundeswahlleiterin empfiehlt „Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden“. Auch aus dem Urlaub heraus kann also an der Europawahl teilgenommen werden.

Können auch EU-Ausländer Briefwahl beantragen?

Bei der Europawahl können auch in Deutschland lebende EU-Ausländer ihre Stimme abgeben – müssen sich hierzu allerdings ins Wahlverzeichnis eintragen lassen, sofern sie in der Bundesrepublik nicht bereits früher bei Europawahlen abgestimmt haben. Auch sie erhalten dann eine Wahlbenachrichtigung und können regulär Briefwahl beantragen. Wichtig: Wer in mehreren Ländern wahlberechtigt ist, muss sich für ein Land entscheiden, in dem er seine Stimme abgibt. Dies gilt auch für Deutsche, die im EU-Ausland leben oder mehrere EU-Staatsbürgerschaften besitzen.

Wie genau läuft die Briefwahl ab?

Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie im Wahllokal. Der Stimmzettel soll „persönlich und unbeobachtet“ ausgefüllt werden und anschließend in Stimmzettelumschlag gesteckt werden. Allerdings muss beim Wahlschein die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ unterschrieben und mit Datum versehen werden. Stimmzettelumschlag und Wahlschein kommen anschließend in den Wahlbriefumschlag. Dieser kann innerhalb Deutschlands unfrankiert abgeschickt werden. Die Bundeswahlleiterin empfiehlt: Die Wahlunterlagen „spätestens am dritten Werktag vor der Wahl“ und damit am Donnerstag, 6. Juni, abzusenden, damit der Brief rechtzeitig ankommt.

Die Informationen der Bundeswahlleiterin zur Briefwahl bei der Europawahl finden Sie hier.