Krems an der Donau. Josef Fritzl sperrte seine Tochter im Keller ein und vergewaltigte sie tausendfach. Jetzt sollen seine Haftbedingungen geändert werden.

Fast jeder kennt den Namen und die Geschichte von Josef Fritzl. Der Österreicher wurde berühmt-berüchtigt, als 2008 bekannt wurde, dass er seine Tochter 24 Jahre lang in seinen schalldichten Keller eingesperrt und dort unzählige Male vergewaltigt hatte. Er zeugte sieben Kinder mit ihr. Seine grausamen Taten brachten ihm den Rufnamen „Monster von Amstetten“ ein.

Im März 2009 wurde Fritzl für seine Taten zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anklagepunkte damals lauteten Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. Bisher verbrachte er seine Haft im sogenannten Maßnahmenvollzug. Nun darf er in den Normalvollzug wechseln.

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Entschieden wurde das am Landgericht Krems. Begründet wird das Urteil damit, dass von dem inzwischen 89-jährigen Fritzl keine Gefährlichkeit mehr ausgehe. Der Häftling leide unter fortschreitender Demenz und habe körperlich so abgebaut, dass die der Einweisung zugrunde liegende Persönlichkeitsstörung inzwischen „begraben“ sei, hieß es. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

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Zugleich entschieden die Richter, dass eine bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug – somit eine Entlassung in Freiheit – aus spezialpräventiven Gründen derzeit nicht möglich sei. Zwar sei Fritzl nicht mehr gefährlich, aber es sei immer noch fraglich, ob der inzwischen unter anderem Namen lebende Häftling künftig keine Straftaten mehr begehen würde. Verteidigung oder Staatsanwaltschaft können gegen den Beschluss vorgehen, die nächste Instanz ist das Oberlandesgericht in Wien.