Schleswig (dpa/lno). Nach Angaben der Schleswig-Holsteinischen Generalstaatsanwaltschaft sind bislang 1914 Verfahren wegen der Neuregelungen des Cannabisgesetzes überprüft worden. In wie vielen Fällen Strafen erlassen oder ermäßigt werden müssen oder eine neue Strafe festzusetzen sei, lasse sich bisher nicht beziffern. Es dürfte sich dabei allerdings um etwa zehn Prozent der geprüften Verfahren handeln - identifiziert wurden bislang etwa 220 Verfahren.

Nach Angaben der Schleswig-Holsteinischen Generalstaatsanwaltschaft sind bislang 1914 Verfahren wegen der Neuregelungen des Cannabisgesetzes überprüft worden. In wie vielen Fällen Strafen erlassen oder ermäßigt werden müssen oder eine neue Strafe festzusetzen sei, lasse sich bisher nicht beziffern. Es dürfte sich dabei allerdings um etwa zehn Prozent der geprüften Verfahren handeln - identifiziert wurden bislang etwa 220 Verfahren.

Ebenso werden noch weitere Verfahren bei den Staatsanwaltschaften im nördlichsten Bundesland überprüft. So steht in mehr als 450 Verfahren eine Prüfung noch aus, hieß es von der Generalstaatsanwaltschaft.